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Haftung für Unfälle eines Schnupperlehrlings

ARD 5392/2/2003 Heft 5392 v. 1.4.2003

§ 2 Abs 1, § 130 ASchG - Für die Befreiung von der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften durch seine Arbeitnehmer ist die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems entscheidend. Können sich (Schnupper-)Lehrlinge auf der Baustelle unbeaufsichtigt bewegen und unbemerkt eigenmächtig tätig werden, entspricht das Kontrollsystem des Arbeitgebers nicht den Anforderungen an seine Wirksamkeit.

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