§ 16 Abs 1, § 25 EStG, § 119 BAO - Nutzt ein Dienstnehmer eine ihm durch das Dienstverhältnis gebotene Gelegenheit, um sich zu bereichern, und erzielt er solcherart gegen den Willen des Dienstgebers Vorteile, liegen einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor.