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Entgeltanspruch für Rufbereitschaft

ARD 5380/1/2003 Heft 5380 v. 18.2.2003

§ 25, § 25a KV-Elektrizitätsversorgungsunternehmen, § 20a AZG - In der Rufbereitschaft (hier: Erreichbarkeit per Handy) ist eine zusätzliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu sehen, deren Unentgeltlichkeit bzw. Abgeltung durch das - wenngleich überkollektivvertragliche - Gehalt nicht mangels entsprechender Vereinbarung angenommen werden kann.

OGH 29.08.2002, 8 ObA 321/01s

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