Verfassungswidrigkeit - Verlängerung der Devolutionsfrist
§ 243 Abs 3 Wr. AbgO - Die in § 243 Abs 3 Wiener Abgabenordnung (Wr. AbgO) für Rückzahlungsanträge vorgesehene Verlängerung der Devolutionsfrist auf das Vierfache der normalen Frist widerspricht dem Grundsatz der faktischen Effizienz eines Rechtsbehelfes.