§ 51d Abs 3 Z 2, § 123 Abs 4 ASVG - Da der Umstand der Kindererziehung mitunter einen Elternteil zum Ausscheiden aus dem Berufsleben veranlasst und dies nachteilige Auswirkungen auf die Einkommenssituation der Familie hat, rechtfertigt diese Tatsache eine Ausnahme vom Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für den Angehörigen, der sich der Kindererziehung widmet. Kinderlose Ehepaare - ob nun gewollt oder ungewollt - treffen solche nachteiligen Auswirkungen nicht in gleicher Weise.