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Versicherungspflicht eines pensionierten Oberarztes mit Privatordination

ARD 5379/7/2003 Heft 5379 v. 14.2.2003

Versicherungspflicht eines pensionierten Oberarztes mit Privatordination

§ 2, § 5 Z 2 FSVG - Bezieht ein ehemaliger Oberarzt eines Landeskrankenhauses aus diesem ehemaligen, der Vollversicherung nach dem ASVG unterliegenden Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter eine Alterspension nach dem ASVG, unterliegt eine - im Ruhestand fortgeführte - Tätigkeit in seiner Privatordination der Versicherungspflicht nach dem FSVG.

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