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§ 17 Abs 1 Z 3 GrEStG

ARD 5365/38/2002 Heft 5365 v. 13.12.2002

( § 17 Abs 1 Z 3 GrEStG ) Der Tatbestand des § 17 Abs 1 Z 3 GrEStG (Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs) ist nicht erfüllt, wenn es zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung kommt; die Anfechtung eines Vertrages wegen eines dabei unterlaufenen Irrtums (hier: in der Bezeichnung einer der Vertragsparteien des Liegenschaftskaufvertrages) ist gerichtlich vorzunehmen. VwGH 29.11.2001, 2001/16/0489. (Beschwerde abgewiesen)

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