vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG

ARD 5365/31/2002 Heft 5365 v. 13.12.2002

( § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG ) Verpflichtet sich der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer gegenüber, eine Schuld zu übernehmen, ist die Schuldübernahme eine sonstige Leistung iSd § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn sie ohne Anrechnung auf den Kaufpreis erbracht wird. Dabei ist das zwischen den Vertragsteilen bestehende Innenverhältnis maßgebend, d.h. die Schuldübernahme ist dann bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen, wenn sich der Käufer vertraglich verpflichtet hat, den Verkäufer bezüglich dieser Verbindlichkeit schad- und klaglos zu halten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte