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§ 175, § 189 Abs 2, § 191 Abs 1 ASVG

ARD 5355/33/2002 Heft 5355 v. 8.11.2002

( § 175, § 189 Abs 2, § 191 Abs 1 ASVG ) Auch Zahnbehandlung und Zahnersatz zählen zur Unfallheilbehandlung iSd § 189 Abs 2 ASVG, so dass der Versicherte aus einem Arbeitsunfall einen - nach § 191 Abs 1 ASVG subsidiären - Anspruch auf Unfallheilbehandlung haben kann. OLG Linz 24.08.2000, 11 Rs 206/00. (ZAS Jud. 3/2002)

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