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§ 38 AngG

ARD 5345/24/2002 Heft 5345 v. 1.10.2002

( § 38 AngG ) Eine Herabsetzung der Konventionalstrafe kann nicht unter die Höhe des tatsächlichen Schadens erfolgen (vgl. OGH 4. 4. 1990, 9 ObA 78, 79/90, ARD 4176/15/90). OGH 15.11.2001, 8 ObA 271/01p.

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