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Unbillige Konkurrenzklausel in Telekommunikationsbranche

ARD 5345/17/2002 Heft 5345 v. 1.10.2002

( § 36 AngG ) Wird das Fortkommen eines Arbeitnehmers durch eine für ein Jahr vereinbarte Konkurrenzklausel in Hinblick auf die begrenzte Anzahl von Mitbewerbern am Markt und die rasante Entwicklung der betreffenden Branche (hier: Telekommunikationsbranche) übermäßig behindert, ist die Vereinbarung hinsichtlich des Zeitraumes unwirksam.

ASG Wien 29.10.2001, 6 Cga 138/99b,

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