( § 41 Abs 2 und Abs 3 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Zur Beurteilung des in der Tätigkeit des Geschäftsführers gelegenen Unternehmerrisikos ist die Trennung der Gesellschafter- und Geschäftsführersphäre notwendig. Folgen einer schlechten Geschäftsführung (und damit auch allfällig verbundene Liquiditätsschwierigkeiten der Gesellschaft) treten unabhängig davon ein, ob der Geschäftsführer an der Gesellschaft beteiligt ist oder nicht (vgl. u.a. VwGH 23. 4. 2001, 2001/14/0054, ARD 5231/17/2001).