Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates v. 25. 6. 2002 [über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen - (Vibrationen)] (16. Einzelrichtlinie iSd Art 16 Abs 1 RL 89/391/EWG ). Mit der RL 2002/44/EG werden Mindestvorschriften für den Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von Vibrationen festgelegt. Die Einführung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor den durch Vibration verursachten Gefahren wird aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit - insbesondere Muskel- und Skelettschädigungen, neurologische Erkrankungen und Durchblutungsstörungen - und die Sicherheit der Arbeitnehmer als notwendiger erster Schritt angesehen. ABl L 177 v. 6. 7. 2002, S. 13.