4. Änderung der Satzung der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter betreffend alleinige Zeichnungsbefugnis des mit der Führung der Bürogeschäfte der Anstalt betrauten leitenden Angestellten der künftigen Pensionsversicherungsanstalt nach außen ab 1. 6. 2002. Amtl. VerlautbarungNr 86/2002 v. 13. 7. 2002.