( § 255 Abs 3 ASVG ) Kann ein Versicherter unter Berücksichtigung seiner Leidenszustände noch die Verweisungsberufe eines Kassierers, eines Portiers oder eines Telefonisten verrichten, liegt auch dann noch keine Invalidität iSd § 255 Abs 3 ASVG vor, wenn er bereits längere Zeit keine Erwerbstätigkeit ausübte. Ob ein Versicherter aufgrund der konkreten Arbeitsmarktsituation eine freie Arbeitsstelle finden wird, ist für die Frage der Invalidität ohne Bedeutung, da für den Fall der Arbeitslosigkeit die Leistungszuständigkeit der Arbeitslosenversicherung besteht. OGH 04.09.2001, 10 ObS 247/01y.