(§ 255 Abs 3 ASVG ) Stellen die in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten keine besonderen geistigen Anforderungen dar und können sie daher kurzfristig angelernt werden, liegt keine Voraussetzung für die Gewährung einer Invaliditätspension nach § 255 Abs 3 ASVG vor. OGH 04.09.2001, 10 ObS 236/01f.