( § 255 ASVG ) Da eine handwerkliche Ausbildung und die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein Anstellungs- und Ausübungskriterium des Berufes eines Fachmarktberaters/Fachmarktverkäufers bilden und qualifizierte Facharbeiter als Kunden- und Verkaufsberater in Groß- und Baumärkten auch tatsächlich Verwendung finden, handelt es sich bei diesem Verweisungsberuf um eine qualifizierte Teiltätigkeit des jeweiligen Lehrberufes. Der Wechsel eines qualifizierten Facharbeiters in eine Angestelltentätigkeit führt dabei zu keinem Verlust des Berufsschutzes, wenn eine entsprechende Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Beruf besteht (vgl. OGH 27. 6. 2000, 10 ObS 158/00h, ARD 5183/26/2001). OGH 04.09.2001, 10 ObS 263/01a.