( § 255 Abs 3 ASVG ) Bei Beeinträchtigung einer ursprünglich bestandenen Arbeitsfähigkeit während des Erwerbslebens ist es unzulässig, das Vorliegen von Invalidität damit zu verneinen, dass der Versicherte weder bei Eintritt in das Erwerbsleben noch im Zeitpunkt der Antragstellung auf Invaliditätspension eine bestimmte Verweisungstätigkeit verrichten konnte.
OGH 10.07.2001, 10 ObS 160/01d