Festsetzung des Anpassungsfaktors für Ruhe- und Versorgungsbezüge und Nebengebührenzulagen sowie eines Wertausgleichs für Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Tiroler Landesbeamtengesetz für das Kalenderjahr 2002 in der Höhe von 1,011. Verordnung der Tir. Landesregierung; LGBl f. Tirol 2002/67, 22. Stück, ausgegeben am 5. 7. 2002.