Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) geändert wird
BGBl I 2002/106, ausgegeben am 16. 7. 2002
Die im Rahmen des neuen Abfertigungssystems (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz - BMVG, BGBl I 2002/100, ARD 5323/2/2002) - das auf Dienstverhältnisse anzuwenden ist, deren vertraglicher Beginn nach dem 31. 12. 2002 liegt oder für die der Übertritt in das neue Abfertigungsrecht vereinbart wurde - von den Trägern der Krankenversicherung an die Mitarbeitervorsorgekassen entrichteten Beiträge in Höhe von 1,53% des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) gemäß § 3 Abs 1 KBGG für Zeiten des KBG-Bezuges von Arbeitnehmern oder von ehemaligen Arbeitnehmern mit tatsächlichem oder fiktivem Wochengeldanspruch unabhängig vom Geschlecht zu Beginn des KBG-Bezuges (§ 7 Abs 4 BMVG) und für Zeiten der Inanspruchnahme einer Bildungskarenz oder einer Familienhospizkarenz gegen gänzlichen Entfall der Bezüge oder Herabsetzung der Normalarbeitszeit nach dem AVRAG durch Arbeitnehmer zum Zwecke der Sterbebegleitung naher Angehöriger oder Begleitung schwerst erkrankter haushaltszugehöriger Kinder (§ 7 Abs 5 BMVG) sind den Krankenversicherungsträgern nach § 39l FLAG aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF) zu ersetzen.