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Gewerbliche Einkünfte aus Tätigkeit als Börsesensal

ARD 5323/24/2002 Heft 5323 v. 12.7.2002

( § 22 Z 1, § 23 Z 1 EStG ) Die von einem nach dem Börsegesetz tätigen Börsesensal erzielten Mäklergebühren („Courtage-Erlöse“) sind als der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren.

VwGH 28.11.2001, 98/13/0059

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

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