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§ 62 B-KUVG, § 133, § 136 ASVG

ARD 5321/40/2002 Heft 5321 v. 5.7.2002

( § 62 B-KUVG, § 133, § 136 ASVG ) Voraussetzung für den Ersatz der Kosten einer medizinischen Außenseitermethode (hier: Anwendung der Arzneimittel Lactrase und Laluk-Kautabletten bei Milchzuckerunverträglichkeit) ist, dass zuvor eine wissenschaftlich anerkannte schulmedizinische Behandlung versucht wurde oder nicht erfolgversprechend gewesen wäre, während die Außenseitermethode erfolgreich war oder doch nach den bisherigen Erfahrungen ein Erfolg erwartet werden durfte (vgl. OGH 26. 3. 1996, 10 ObS 52/96, ARD 4770/47/96). Hat der Versicherte jedoch mit der Begründung, die „bisherige Notlösung“ der Diätbehandlung sei überholt und ihm nicht zumutbar, nicht einmal versucht, sich der anerkannten schulmedizinischen Behandlungsmethode (hier: einer Diät) zu unterziehen, kommt ihm ein Kostenerstattungsanspruch nicht zu. OGH 25.09.2001, 10 ObS 27/01w.

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