( § 5 Abs 1 Z 7, § 136 Abs 5 ASVG ) Umfasst der Ordensmitgliedern gegenüber ihrem Orden zustehende Unterhaltsanspruch auch den Anspruch auf Krankenhilfe, kommt eine Befreiung von der Entrichtung der Rezeptgebühr nicht in Betracht, da der Orden aufgrund seiner Unterhaltspflicht auch diese Zuzahlungen wirtschaftlich zu tragen hat.
VwGH 27.07.2001, 98/08/0011, 0012