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Kein Insolvenz-Ausfallgeld bei Stundung von Mehrarbeitsentgeltansprüchen

ARD 5318/4/2002 Heft 5318 v. 25.6.2002

( § 1 Abs 2 Z 1 IESG, § 74 GmbHG ) Eine Vereinbarung, wonach ein Gesellschafter als Arbeitnehmer die während der mehrjährigen Entwicklungsphase zu erbringenden Mehrleistungen erst nach deren Abschluss in Form von Zeitausgleich von einem gesamten Jahr abgegolten erhalten soll, ist als eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren, das nicht durch das IESG gesichert ist.

OGH 28.05.2001, 8 ObS 112/01f

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