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§ 212 Abs 1 BAO

ARD 5317/32/2002 Heft 5317 v. 21.6.2002

( § 212 Abs 1 BAO ) Die Erhebung einer Beschwerde an den VwGH stellt weder eine taugliche Begründung für einen Stundungsantrag (vgl. VwGH 20. 2. 1996, 95/13/0190, ARD 4768/10/96) noch für einen Aufschiebungsantrag dar. VwGH 22.02.2001, 95/15/0058, 0059. (Beschwerde abgewiesen)

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