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Berichtigung zu ARD 5315/14/2002 und ARD 5315/15/2002

ARD 5317/19/2002 Heft 5317 v. 21.6.2002

Berichtigung zu ARD 5315/14/2002 und ARD 5315/15/2002: Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde ARD 5315/14/2002 eine Anmerkung der Redaktion angefügt, die sich inhaltlich auf das in ARD 5315/15/2002 behandelte SoSi-Abkommen Jugoslawien bezieht. ARD 5315/14/2002 hingegen bezieht sich auf das SoSi-Abkommen Bosnien und Herzegowina, das mit 1. 10. 2001 in Kraft getreten ist (zur Kundmachung in BGBl III 2001/229 siehe ARD 5259/3/2001 ) und daher auf alle Fälle anzuwenden ist, deren Stichtag der 1. 10. 2001 oder später ist.

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