( § 68 Abs 1 AVG ) Die Tatsache, dass die Berufung einer Sozialhilfeempfängerin gegen einen über ihren Sozialhilfeanspruch ab 1. 7. 1999 absprechenden Bescheid die gleiche Rechtsfrage (hier: ob bei der Ermittlung der monatlichen Sozialhilfeleistung ein Pflegegeld-Taschengeld in der Höhe von 10% oder 20% der Pflegegeldstufe 3 zu berücksichtigen sei) aufgreift, die bereits in einem über ihren Sozialhilfeanspruch ab 1. 1. 1999 absprechenden Bescheid entschieden wurde, rechtfertigt nicht die Versagung der Sachentscheidung über die Berufung durch Zurückweisung, da die Bescheide verschiedene zeitbezogene Ansprüche zum Gegenstand haben und folglich zueinander nicht im Verhältnis der „entschiedenen Sache“ stehen. VwGH 04.10.2000, 2000/11/0079. (Bescheid aufgehoben)