( § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ) Das Einräumen der Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechtes an der ehelichen Wohnung durch den Ehepartner unterliegt der Schenkungssteuer.
VwGH 20.12.2001, 2001/16/0592
( § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ) Das Einräumen der Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechtes an der ehelichen Wohnung durch den Ehepartner unterliegt der Schenkungssteuer.
VwGH 20.12.2001, 2001/16/0592