( § 23 AngG, § 1 Abs 2 VBG, Art VII Abs 5 ArbAbfG ) Wurde im Rahmen einer Ausgliederung in einer Überleitungsbestimmung normiert, dass die Rechte der aus dem Bundesdienst in eine AG übergeleiteten Vertragsbediensteten gewahrt bleiben, ist bei Dienstverhältnisende die Abfertigung auf der Grundlage des - weiteren - Entgeltbegriffes des AngG zu berechnen.
OGH 19.09.2001, 9 ObA 188/01i, 9 ObA 196/01s