( § 4 Abs 1 EStG ) Sollten Honoraransprüche eines Steuerberaters in der Weise erfüllt werden, dass er Anteile an einer GmbH erwirbt, um diese Anteile später - nachdem sich ihr Wert verabredungsgemäß durch verbilligten Erwerb von Betriebsvermögen der GmbH gesteigert hat - wieder zu veräußern, gehören die GmbH-Anteile zum notwendigen Betriebsvermögen des Steuerberaters. Bundesfinanzhof/BRD 01.02.2001, IV R 57/99. (Betriebs-Berater 2001/1232, Heft 24)