( § 2 Abs 1 lit b FLAG ) Die Anerkennung einer den Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder begründenden Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG (hier: kursmäßige Ausbildung zum Tonassistenten, Tontechniker, Tonmeister und Multimediaproducer an einer Privatschule) erfordert nicht eine gesetzliche Anerkennung der Abschlussprüfungen, einen gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg oder ein gesetzlich definiertes Berufsbild (vgl. VwGH 26. 6. 2001, 2000/14/0192, ARD 5248/21/2001). Auch eine Privatschule, die nicht mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet ist, kann eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG darstellen. VwGH 20.09.2001, 2000/15/0193. (Bescheid aufgehoben)