( § 2 NoVAG, Art 95 EGV, Art 90 EG ) Art 95 EGV (nunmehr Art 90 EG) soll die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte Erzeugnisse sicherstellen. Wird ein Kfz im Inland gekauft, ist eine Ungleichbehandlung des Käufers bei der Besteuerung durch die Normverbrauchsabgabe nicht erkennbar (vgl. VwGH 29. 11. 2000, 2000/13/0030 u.a., ARD 5280/22/2002). VwGH 22.02.2001, 2000/15/0218. (Beschwerde abgewiesen)