( § 10 Abs 2, § 11 AlVG idF vor BGBl I 2000/142 ) Hat ein Arbeitsloser nach freiwilliger Beendigung seines Dienstverhältnisses ohne triftigen Grund binnen 8 Wochen eine neue Beschäftigung aufgenommen, war dies rechtzeitig genug, um eine Nachsicht vom Ausschluss vom Bezug des Arbeitslosengeldes zu rechtfertigen.
VwGH 01.06.2001, 2000/19/0136