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§ 49 Abs 2 AlVG

ARD 5313/23/2002 Heft 5313 v. 7.6.2002

( § 49 Abs 2 AlVG ) Würdigt das Arbeitsmarktservice die von einem Notstandshilfebezieher, der schon wiederholt sein Nichteinhalten vorgeschriebener Kontrollmeldungen mit krankheitsbedingtem Unvermögen („Medikamentennebenwirkungen“) zu entschuldigen versuchte, zur Rechtfertigung eines neuerlichen Nichterscheinens zum Kontrollmeldetermin selbst aufgesetzte und vom Arzt unterfertigte, mit dem „Tag der Vorlage beim AMS“ datierte „Dauerbestätigung“, wonach er beginnend vom Tag des Kontrolltermins für rund 3 Wochen über durch die Einnahme eines bestimmten Medikaments verursachte Schwindelanfälle und Kopfschmerzen litt, als nicht ausreichenden Nachweis eines triftigen Entschuldigungsgrundes, ist darin keine vom VwGH aufzugreifende Rechtswidrigkeit der Beweiswürdigung zu erkennen. VwGH 21.11.2001, 2001/08/0110, 0111. (Beschwerde abgewiesen)

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