( § 49 AlVG ) Eine allfällige gesundheitsbedingte Unfähigkeit eines Arbeitslosen, einen ordnungsgemäß vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin an einem bestimmten Tag wahrzunehmen, berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung von Kontrollmeldeterminen. VwGH 20.12.2001, 2001/08/0156. (Beschwerde abgewiesen)