( § 1 Abs 2 Z 4 IESG ) Die einem Arbeitnehmer entstandenen Prozesskosten zur erfolgreichen Abwehr einer Klage des Arbeitgebers auf Rückzahlung gesicherter Entgeltvorauszahlungen sind nach dem IESG gesichert.
OGH 05.07.2001, 8 ObS 152/01p
( § 1 Abs 2 Z 4 IESG ) Die einem Arbeitnehmer entstandenen Prozesskosten zur erfolgreichen Abwehr einer Klage des Arbeitgebers auf Rückzahlung gesicherter Entgeltvorauszahlungen sind nach dem IESG gesichert.
OGH 05.07.2001, 8 ObS 152/01p