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Insolvenzgesicherte Prozesskosten aus Passivprozess gegen Arbeitgeber

ARD 5313/17/2002 Heft 5313 v. 7.6.2002

( § 1 Abs 2 Z 4 IESG ) Die einem Arbeitnehmer entstandenen Prozesskosten zur erfolgreichen Abwehr einer Klage des Arbeitgebers auf Rückzahlung gesicherter Entgeltvorauszahlungen sind nach dem IESG gesichert.

OGH 05.07.2001, 8 ObS 152/01p

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