( § 3a IESG ) Erhält ein Arbeitnehmer kein Fixum, sondern werden seine Arbeitsleistungen ausschließlich auf Provisionsbasis abgegolten, fehlt es für die aus dem Titel laufendes Gehalt und Sonderzahlungen begehrten Ansprüche an einer Rechtsgrundlage. Da ein atypisch gestaltetes Arbeitsverhältnis nicht vom Schutzbereich des IESG erfasst wird, ist in diesem Fall unabhängig von der Fälligkeit von Provisionszahlungen auch ein Lohnrückstand innerhalb der 6-Monats-Grenze des § 3a IESG nicht gesichert. OGH 25.10.2001, 8 ObS 83/01s.