Festsetzung von Trinkgeldpauschalen für Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure in Oberösterreich ab 1. 1. 2002 durch die OÖ Gebietskrankenkasse mit monatlich € 58,86 für mindestens eine Woche beschäftigte Dienstnehmer, täglich € 2,91 für tageweise Beschäftigte und mit monatlich € 19,62 für Lehrlinge. Amtl. VerlautbarungNr 69/2002 v. 4. 6. 2002. (www.avsv.at )