vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Amtl. VerlautbarungNr 70/2002 v. 4. 6. 2002

ARD 5313/11/2002 Heft 5313 v. 7.6.2002

Festsetzung von Trinkgeldpauschalen für Friseure in Oberösterreich ab 1. 1. 2002 durch die OÖ Gebietskrankenkasse mit monatlich € 58,86 für mindestens eine Woche beschäftigte Dienstnehmer, € 2,91 für tageweise Beschäftigte und mit monatlich € 19,62 für Lehrlinge. Amtl. VerlautbarungNr 70/2002 v. 4. 6. 2002. (www.avsv.at )

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte