( § 27 Z 6 AngG ) Ein Arbeitnehmer erfüllt den Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung gegenüber einem Mitarbeiter, wenn er diesen mit persönlichen Beleidigungen und dem lautstarken Zuruf „Was willst du überhaupt, du blöde Sau!“ unter Anwesenheit von weiteren Mitarbeitern attackiert. Die Ehrverletzung ist dann erheblich, wenn sie von solcher Art und unter solchen Umständen geschehen ist, dass ein mit normalem Ehrgefühl behafteter Mensch sie - wie im vorliegenden Fall - nur mit dem Abbruch der Beziehungen beantworten kann. Wurde der Arbeitnehmer weiters bereits mehrfach wegen Beschimpfungen und Beleidigungen abgemahnt und über ein Jahr vorher wegen einer Beleidigung sogar ausdrücklich verwarnt, ist die Entlassung gemäß § 27 Z 6 AngG berechtigt. ASG Wien 21.05.2001, 24 Cga 31/01f, rk.