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§ 68 Abs 2 EStG

ARD 5312/34/2002 Heft 5312 v. 4.6.2002

( § 68 Abs 2 EStG ) Ein Herausrechnen von Überstundenzuschlägen aus einer Gesamtentlohnung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn keine Vereinbarung über die Anzahl der vom Dienstnehmer zu erbringenden Arbeitsstunden (Normalarbeitszeit und Überstunden) vorliegt. Allein mit dem Vorbringen, der Arbeitnehmer habe tatsächlich zumindest 5 Überstunden pro Monat erbracht, werden die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der rechnerisch herausgeschälten Überstundenzuschläge noch nicht dargetan. VwGH 27.06.2001, 98/15/0121. (Beschwerde abgewiesen)

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