( § 67 Abs 7 EStG ) Prämien für Verbesserungsvorschläge können nur dann steuerbegünstigt werden, wenn sie dem Unternehmen einen Vorteil erbringen und zumindest teilweise umgesetzt werden.
VwGH 19.03.2002, 98/14/0193
steuerbegünstigte Verbesserungsvorschläge