( § 33, § 111 ASVG ) Enthält ein Bescheid, mit dem die Behörde einen Dienstgeber wegen unterlassener Anmeldung eines Arbeitnehmers zur Krankenversicherung nach § 33 Abs 1 ASVG bestraft, keine Feststellung darüber, ob der Lohnanspruch des Dienstnehmers über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht, ist er rechtswidrig und somit aufzuheben.
VwGH 27.07.2001, 99/08/0030