( § 13 DO.B, VO (EWG) 1612/68 ) Wehrdienstzeiten eines in Österreich als Zahnarzt bei einem SV-Träger beschäftigten EU-Bürgers, die er vor dem Beitritt Österreichs zum Europäischen Wirtschaftsraum bzw. zur EU in seinem Heimatstaat zurückgelegt hat, sind ihm für die Einstufung in das Gehaltsschema anzurechnen.
OGH 09.05.2001, 9 ObA 56/00a