( § 17 Abs 8 KV-Gewerbeangestellte ) Wird auf dem Personalfragebogen wie auch auf dem Dienstzettel nach Vordienstzeiten gefragt, ist der Arbeitgeber seiner vertraglichen Fürsorgepflicht nachgekommen. Macht der Arbeitnehmer beim Ausfüllen dazu keine Angaben, sondern gibt seine Vordienstzeiten nur im Vorstellungsgespräch bekannt und belegt sie nicht innerhalb von 2 Monaten , sind sie nicht zu berücksichtigen .
ASG Wien 18.01.2002, 33 Cga 143/01t, rk.