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Verkauf von Reisebedarf außerhalb der Öffnungszeiten

ARD 5309/32/2002 Heft 5309 v. 17.5.2002

(§ 5 lit a ÖffnZeitG, § 18 ARG) Unter notwendigem Reisebedarf sind nur Dinge zu verstehen, die während einer Reise benötigt werden und die man üblicherweise erst unmittelbar vor dem Antritt der Reise erwirbt, so dass Computerprogramme und Kleingeschenke nicht von der Ausnahme von der Öffnungszeitenregelung umfasst sind.

OGH 14.11.2000, 4 Ob 283/00x

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