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§ 1 EStG, § 240 Abs 3 BAO

ARD 5309/30/2002 Heft 5309 v. 17.5.2002

( § 1 EStG, § 240 Abs 3 BAO, DBA-USA ) Kommt - nachdem eine österreichische Hotelmanagementgesellschaft die Lohnsteuer für ihre in einem Prager Hotel eingesetzten Dienstnehmer einbehalten und abgeführt hat - nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, hat der Dienstnehmer gemäß dem DBA-USA Anrecht auf Entlastung von dieser österreichischen Lohnabzugsbesteuerung, die im Wege eines auf § 240 Abs 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Wohnsitzfinanzamt vorzunehmen ist.

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