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§ 3 Abs 1 Z 3 EStG

ARD 5309/26/2002 Heft 5309 v. 17.5.2002

( § 3 Abs 1 Z 3 EStG, Art 20 DBA-Ungarn ) Post-graduate-Stipendien fallen unter Artikel 20 („Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte“) des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens. Das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Stipendien steht daher dem Ansässigkeitsstaat des Stipendienempfängers zu. BMF 11.01.2002, 04 4842/1-IV/4/02; AÖF 2002/74, 33. Stück, ausgegeben am 13. 3. 2002.

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