BMF 19.12.2001
Im Urteil EuGH 8. 11. 2001, Rs. C-143/99 , Fall Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer, ARD 5308/26/2002, zum österreichischen Energieabgabenvergütungsgesetz (EAVG) wurde festgestellt, dass die österreichische Energieabgabenvergütung aufgrund der Einschränkung auf produzierende Betriebe als staatliche Beihilfe anzusehen ist.