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Keine Rückzahlung der Energieabgabenvergütung

ARD 5308/27/2002 Heft 5308 v. 14.5.2002

BMF 19.12.2001

Im Urteil EuGH 8. 11. 2001, Rs. C-143/99 , Fall Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer, ARD 5308/26/2002, zum österreichischen Energieabgabenvergütungsgesetz (EAVG) wurde festgestellt, dass die österreichische Energieabgabenvergütung aufgrund der Einschränkung auf produzierende Betriebe als staatliche Beihilfe anzusehen ist.

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